4. ZfTM-Workshop: Reform des Telekommunikationsgesetzes - Wie sehen wirtschaftlich und rechtlich tragfähige Lösungen zur Förderung von funktionsfähigem Wettbewerb aus?
07.05.2003 – Duisburg
Das im Januar 1998 vollständig in Kraft getretene Telekommunikationsgesetz (TKG) muss an neue EU-Vorgaben angepaßt werden. Bei der Gesetzesüberarbeitung gilt es auch, die praktischen Erfahrungen aus der Anwendung des alten TKG zu berücksichtigen. Bis zum Herbst 2003 soll der Gesetzgebungsprozeß? zur TKG-Novelle abgeschlossen werden. Die Bundesregierung will dabei ihre "wettbewerbsorientierte Telekommunikationspolitik" fortführen. Was das konkret bedeutet, ist allerdings noch unklar. So stellen sich mit Blick auf die TKG-Reform u.a. folgende Fragen:
- Wo liegen wesentliche Umsetzungsdefizite bei der bisherigen Regulierung des deutschen TK-Marktes?
- Welche bindenden Vorgaben enthalten die EU-Richtlinien für den deutschen Gesetzgeber?
- Wie sollen Regulierungsinstrumente wie Verpflichtungen zur Bereitstellung von Vorleistungen oder
Preisgenehmigungen zukünftig gestaltet werden? - Wie kann die Efffizienz von Regulierungsverfahren gesteigert werden?
Diese Fragen wurden u.a. auf dem 4. Workshop des ZfTM in Duisburg beleuchtet (Programm). Dabei wurde nicht nur der aktuelle Stand der Diskussion in Praxis und Wissenschaft durch hochkarätige Referenten präsentiert. Vielmehr wurde, wie bei früheren ZfTM-Workshops, auch ein Forum geschaffen, das ungeklärte Fragen offen ansprach.